Häufige Fragen
Was uns oft gefragt wird
Offen beantwortet, auch da, wo die Antwort unbequem ist. Was hier nicht steht, fragen Sie am besten direkt – oder den Chat unten rechts.
Wie lange dauert das?
Das hängt stark davon ab, was gemacht wird – der Unterschied ist groß:
Stage 1, Stage 2 und Abschaltungen: in der Regel 1 bis maximal 3 Stunden. Das Fahrzeug bleibt nicht über Nacht, Sie können darauf warten oder es am selben Tag abholen.
Abstimmung auf dem Leistungsprüfstand: hier bleibt das Fahrzeug meist mehrere Tage bei uns. Das ist Feinarbeit mit Messläufen, keine Sache von Stunden.
Was kostet das?
Preise für Tuning – Stage 1, Stage 2, Abschaltungen, Abstimmungen – hängen am Fahrzeug. Deshalb stehen sie nicht auf der Seite und werden auch im Chat nicht genannt, weder als Zahl noch als Hausnummer. Sagen Sie uns, um welches Fahrzeug es geht, dann bekommen Sie ein Angebot.
Was feststeht, weil es nicht vom Fahrzeug abhängt: die Leistungsmessung mit 150 € bei Frontantrieb und 200 € bei Allrad – kommt ein Tuning dazu, gibt es bei Allrad 50 € Rabatt – und der Rückbau mit höchstens 50 € beziehungsweise 150 €.
Verbraucht mein Fahrzeug danach mehr?
Bei unveränderter Fahrweise oft weniger. Der Motor stellt dieselbe Fahrleistung mit weniger Aufwand bereit – Sie treten weniger weit durch, schalten früher hoch und fahren im Alltag in einem günstigeren Bereich. Deshalb geht der Verbrauch häufig zurück, obwohl mehr Leistung da ist.
Der ehrliche zweite Teil: Wer die Mehrleistung nutzt, verbraucht mehr. Das liegt nicht an der Software, sondern daran, dass Leistung Kraftstoff kostet. Wir versprechen Ihnen deshalb keine Ersparnis – erfahrungsgemäß entscheidet der rechte Fuß darüber, nicht das Kennfeld.
Kann man das rückgängig machen?
Ja, jederzeit. Wir spielen den originalen Softwarestand wieder auf.
Haben wir das Fahrzeug selbst bearbeitet, kostet der Rückbau je nach Aufwand höchstens 50 €. War ein anderer Betrieb daran, sind es 150 €.
Bleibt die Herstellergarantie erhalten?
Nicht verlässlich. Die Herstellergarantie erlischt, wenn der Hersteller die Softwareänderung bemerkt. Wer ein Fahrzeug in der Werksgarantie hat, muss damit rechnen, dass diese Garantie entfällt, sobald die Änderung auffällt.
Wenn Ihnen die Garantie wichtig ist, gehört das vor den Auftrag besprochen. Bei uns lässt sich eine eigene Garantie abschließen – siehe die nächste Frage.
Kann ich bei Ihnen eine Garantie abschließen?
Ja, zusätzlich zur Softwareanpassung und gegen Aufpreis. Zwei Voraussetzungen müssen zugleich erfüllt sein: das Fahrzeug ist höchstens 5 Jahre alt und hat höchstens 100.000 km gelaufen. Die Laufzeit beträgt immer ein Jahr, innerhalb desselben Rahmens.
Das sagen wir vor dem Abschluss deutlich: Die Garantie erlischt, sobald eine der beiden Grenzen überschritten wird – also wenn das Fahrzeug im Laufe des Jahres 5 Jahre alt wird oder die 100.000 km erreicht. Auch dann, wenn sie bereits abgeschlossen und bezahlt ist. Wer bei 95.000 km abschließt und viel fährt, steht unter Umständen nach wenigen Monaten ohne Schutz da.
Den Preis nennen wir auf Anfrage.
Muss das eingetragen werden?
Eintragungen sind für manche Modelle möglich – nicht für alle. Ob es bei Ihrem Fahrzeug geht, müssen wir im Einzelfall prüfen.
Unabhängig davon gilt: Eine veränderte Motorsoftware ist ohne Abnahme und Eintragung nicht automatisch für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen.
Brauche ich einen Termin?
Für jede Arbeit am Fahrzeug ja – ohne Termin wird nicht gearbeitet. Für ein Beratungsgespräch ist ein Termin ratsam, aber nicht zwingend; dafür können Sie zu den festen Zeiten vorbeikommen.
Montag und Donnerstag sind keine festen Öffnungstage. Termine sind da möglich, spontan vorbeikommen aber nicht – es ist nicht verlässlich jemand da. Samstag und Sonntag ist geschlossen, auch für Termine. Zeiten außerhalb der Öffnungszeiten gehen nach Absprache.
Mein Fahrzeug steht nicht im Konfigurator. Geht es trotzdem?
Sehr wahrscheinlich ja. Was nicht in der Datenbank steht, heißt nicht „geht nicht" – die Datenbank ist nicht vollständig, und was machbar ist, entscheiden wir. Fragen Sie einfach nach.
Gibt es Motoren, die Sie nicht machen?
Eine pauschale Ausschlussliste gibt es nicht, grundsätzlich ausgeschlossen ist kein Fahrzeug. Bei einzelnen Motoren raten wir allerdings ab.
Wenn wir bei Ihrem Motor Bedenken haben, sagen wir das vor der Arbeit und erklären, wo die Risiken liegen – statt einfach das Geld zu nehmen. Diese Beratung gehört zum Auftrag.
Machen Sie Landmaschinen, Lkw, Baumaschinen und Bootsmotoren?
Ja, ausdrücklich. Und bei diesen dreien kommen wir schon ab einer einzigen Maschine zu Ihnen – Sie müssen den Traktor, Lkw oder Bagger also nicht bringen. Anfahrtsgebiet und Kosten klären wir direkt.
Machen Sie Pop and Bang / Schubabschaltung?
Wir machen es – raten aber in jedem Fall davon ab. Es ist schädlich für Katalysator und Motor. Das ist keine Verhandlungsmasse, sondern unsere fachliche Position, und wir sagen es lieber vorher als hinterher.
Wenn Sie es trotz dieses Hinweises möchten, sprechen wir darüber. Ob und wie es gemacht wird, entscheiden wir im Gespräch.
Machen Sie auch Hardware – Turboumbau, Abgasanlage, Motorumbau?
Selbst bauen wir mechanisch nur noch im kleinen Rahmen, dafür fehlt derzeit die Zeit. Der Schwerpunkt liegt auf der Software.
Ein Nein ist das aber nicht: Wir arbeiten mit Firmen zusammen, und größere Vorhaben lassen sich oft als gemeinsames Projekt umsetzen oder vermitteln. Dafür lohnt sich ein Gespräch.
Ich wohne weit weg. Lohnt sich das überhaupt?
Dann kommt der Fileservice in Frage: Sie schicken die ausgelesene Datei ein und bekommen sie bearbeitet zurück, das Fahrzeug bleibt wo es ist. Bearbeitungszeit höchstens zwei Stunden. Bei mehreren Fahrzeugen oder bei Landmaschinen, Lkw, Baumaschinen und Bootsmotoren kommen wir stattdessen zu Ihnen.
Entfernung ist bei uns also kein Ausschlussgrund. Es ändert nur den Weg.
Darf ich mit dem geänderten Stand auf die Straße?
Eine veränderte Motorsoftware ist ohne Abnahme und Eintragung nicht automatisch für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen.
Bei Eingriffen in die Abgasnachbehandlung – AGR, DPF, AdBlue/SCR – ist die Antwort klar: Sie führen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis und sind nur außerhalb des öffentlichen Straßenverkehrs zulässig, also im Motorsport, auf geschlossenem Gelände, auf dem Prüfstand oder bei Export in Länder mit anderer Rechtslage. Wir setzen voraus, dass Sie uns die Nutzung im gesetzlichen Rahmen versichern.
Unkritische Abschaltungen ohne Abgasbezug – Start-Stopp, Klappensteuerung, Drehzahlbegrenzer – sind davon nicht betroffen.
Frage nicht dabei?
Dann fragen Sie sie uns. Per Mail, telefonisch, oder im Chat unten rechts – der antwortet auch abends.